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Immobilienmakler auf Mallorca
Auf die Frage wie man sich als Makleragentur auf einem so überlaufenen und unüberschaubaren Markt schon acht Jahre behaupten kann, beantworten wir mit:
Interesse, Begeisterung und Kundenpflege, auch nach dem Verkauf. Die Resonanz unserer Kunden zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben und wir arbeiten täglich daran, unsere Tätigkeit zu optimieren. Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt, für viele die Erfüllung eines Lebenstraumes. Dabei sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Die Wahl des richtigen Immobilienmaklers auf diesem sensiblen Markt Mallorca ist allentscheidend. Unser Team besteht aus produkterfahrenen Verkaufsberatern, Marketing und Finanzierungsspezialisten, vor allem aber aus hoch motivierten, kompetenten Mitarbeitern, die für Sie da sind. Wir möchten Ihren Ansprüchen gerecht werden, denn Sie haben es verdient, sich in den besten Händen zu wissen! Wir übertreffen gerne Ihre Erwartung.

Rolf Mosczinsky Cio. Real Estate Mallorca Residence S.L. Spain

Immobilienpreise auf den Balearen verdreifachen sich in acht Jahren
 
Die Kaufpreise für Immobilien auf den Balearen steigen rasant. In den vergangenen acht Jahren haben sich die Preise für Häuser und Wohnungen auf der Insel Mallorca verdreifacht. Damit wurden auf dem Archipel spanienweit mit die höchsten Preissteigerungen erzielt - nach Madrid, dem Baskenland und Katalonien. Das geht aus Untersuchungen des Zentrums für wirtschaftliche Studien hervor, die von der Sparkasse Sa Nostra und der Universität der Balearen in Auftrag gegeben worden war.

Reformgesetz zur spanischen Einkommensteuer ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.
Das Reformgesetz hat erhebliche Auswirkung auf den Immobiliensektor. Herabsetzung der Gewinnsteuer bei Immobilienverkäufen von Nichtresidenten von bislang 35 % auf jetzt 18 % zum Anderen um die Abschaffung der vermögens-verwaltenden S.L. der „Sociedad Patromonial“ zum 30.06.2007.

Seid den 01. Januar 2007 gilt:
Der Steuersatz für Gewinne aus Immobilienverkäufen beträgt für Residenten und Nichtresidenten einheitlich 18 %. 
Die bisherige Vergünstigung für Residenten von 15 % wurde abgeschafft. Nichtresidenten haben jedoch weiterhin an den spanischen Fiskus bei Immobilienverkäufen eine Vorrauszahlung beim Notartermin auf die Gewinnsteuer zu zahlen. Zu zahlen sind drei Prozent von der Summe, die sich aus der Differenz des alten Kaufpreises in der Escritura und des neuen deklarierten Kaufpreises ergibt. Die spanischen Steuerbehörden erhoffen sich durch dieses moderate Steuergesetz für Nichtresidenten das leidige Thema der Unterverbriefung in den Griff zu bekommen.

Seid dem 30.06.2007 gilt:
Abschaffung der vermögensverwaltenden S.L.
Mit dem Reformgesetz wird die vermögensverwaltende Gesellschaft abgeschafft. Die Gesellschaften sind verpflichtet innerhalb von sechs Monaten ab dem 01.01.2007, den Auflösungsbeschluß zu fassen und innerhalb weiterer sechs Monaten nach dem Beschluß alle rechtlichen Akte vorzunehmen, um die Löschung der Gesellschaft  im Handelsregister zu bewirken. Ob die Gesellschaft in eine aktive S.L. ( derzeit 30 bis 35 Prozent Steuern auf den Gewinn) oder die Immobilie ins Privateigentum zugeführt wird, sollten Sie mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens ausführlich erörtern. Frist abgelaufen 30.06.2007


Tipps zur Finanzierung Ihrer Immobilie:
Abfolge Immobilienkauf ohne Finanzierung
Grundbuchauszug besorgen
- Kontrolle der Gemeindesteuer (IBI)
- bei Gemeinschaftseigentum “Carta de pagos”
  bestellen
- Kopie der Escritura des aktuellen Eigentümers
- privatschriftlicher Kaufvertrag
- oder Direktübertragung vor Notar (Escritura)
- Abholung der Escritura und Zahlung der Notar-
  kosten (Käufer)
- Zahlung der Grunderwerbssteuer 6,5 % innerhalb von
 30 Tagen (Käufer)
- Katasterreferenz im Katasteramt
 bestellen und damit zum Grundbuchamt (Käufer)
- Wertzuwachssteuer (PlusValia) in der 
  zuständigen Gemeinde beantragen (Verkäufer 18%)
 
Abfolge Immobilienkauf mit Finanzierung
Grundbuchauszug besorgen
- Kontrolle der Gemeindesteuer (IBI)
- bei Gemeinschaftseigentum “Carta de pagos”
  bestellen
- Kopie der Escritura des aktuellen Eigentümers
- Vorlage der von der Bank angeforderten Unter-
  lagen
- Bank bestellt Einwertung der Immobilie
- Einrichtung des Bankkontos
- Bank bestellt Notartermin
- Bank übernimmt alle Behördengänge zur Ab-
  wicklung der Eigentumsübertragung (Betrag für
  Steuern und Gebühren müssen vorher auf dem
  eigenen, zu errichtenden Konto einbezahlt
  werden).
 

Finanzierungskonditionen für spanische Bürger oder Residente Ausländer
Persönliche Angaben
Angestellte
Selbstständige
Personalausweis, Steuerident.-Nr. (NIF) oder Paß aller beteiligten Personen
X
 
Identifikations-Nr. Ausländer (NIE) aller Darlehensnehmer (Fotokopie) oder Antrag auf NIE oder Genehmigung diese zu beantragen
X
 
Gründungsurkunde der Gesellschaft und Vollmachten
 
X
Aktualisierte Liste der Gesellschafter und deren prozentuale Beteiligung
 
X
Jahresabschluß und Jahresbericht der letzten 2 Jahre
 
X
Körperschaftssteuer (letzte 2 Jahreabschlüsse)
 
X
Fotokopie des Arbeitsvertrages
X
 
Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate oder Einkunftsbescheinigung der Firma
X
 
Fotokopie der letzten Einkommenssteuererklärung
X
 
Fotokopie von Belegen weiterer Einnahmen
X
 
Vermögenserklärung aller Beteiligten
X
 
im Falle eines Kredites bei einer anderen Gesellschaft Belege über die Ratenzahlungen der letzten 3 Monate
x
X

 

Finanzierungskonditionen für Ausländer und nicht Residente
Persönliche Angaben
Angestellte
Selbstständige
 
Dt. Staatsangehörige: Schufa des Antragstellers oder der Gesellschaftsmitglieder
X
X
 
Dt. Staatsangehörige: Selbstauskunft (Vermögenserklärung der Mitglieder) mit Bescheinigung des Steuerberaters für die Bank
X
X
 
Dt. Staatsangehörige: Auskunft der Kreditreform oder komplette Bankauskunft (nicht standardisiert)
X
X
 
Andere Staatsangehörige: Bankauskunft oder Referenzen und jegliche Dokumente, die eine korrekte Bewertung ermöglichen.
X
X
 

Finanzierungskonditionen für nicht spanische Bürger, kein Lohnempfänger, nicht freiberuflich
persönliche Angaben
Bescheinigung des Steuerberaters
Bilanz des Buchhalters und Betriebswirtschaftliche Auswertung (System DATEX)
 
Angaben über die Immobilie
Eigentumsrecht und privater Kaufvertrag (Fotokopie)
Grundbuchauszug, nicht älter als 1 Monat
Grundsteuer (IBI), letzter Zahlungsbeleg (Fotokopie)
Bescheinigung der laufenden Zahlung der Gemeinschaftskosten (bei Unterzeichnung der Kaufurkunde vorzulegen)
Einwertung der Immobilie
Antrag auf Hausratsversicherung (bei Unterschrift des Kreditvertrages abzuschließen - gesetzlich vorgeschrieben)
oder falls schon vorhanden Fotokopie der gültigen Versicherung und Antrag auf Einsetzung in die Rechte und Schadensersatzansprüche zugunsten der Bank mit Deckung des Grundstückwertes
 
Finanziert werden für “Ausländer” bis zu 60% der Einwertung, für spanische Staatsbürger und Residente bis zu 80% der Einwertung.
Voraussetzung zur Finanzierung ist eine Einwertung der Immobilie, Kosten ca. € 260,-. Dazu kommen ca. 1% Bestellungskosten (Kreditsumme) zur Hypotheken-eröffnung und eine Beurkundungssteuer in Höhe von 0,5%. Berücksichtigen Sie unbedingt die Nebenkosten der Eigentumsübertragung und Hypothek, damit später keine Finanzierungslücke entsteht.
 
Übertragungskosten
Notarkosten Betragen zwischen 0.5 - 1% des Escriturawertes oder mindestens € 150 oder abhängig von der Anzahl der zu beurkundenden Vorgänge. Grunderwerbssteuer 6,5 % zu zahlen innerhalb von 30 Tagen oder Mehrwertsteuer derzeit 16,0 % zusätzlich 0,5% Beurkundungssteuer Grundbuchamt 0,3% vom Escriturawert
 
Welche Steuern sind bei Immobilienbesitz in Spanien jährlich zu entrichten
Folgende Steuern sind von Spaniern und Ausländern gleichermaßen zu entrichten: Einkommenssteuer für natürliche Personen. Dem Eigentümer wird ein Einkommen in Höhe von 2% des Katasterwertes unterstellt. Von diesem Einkommen werden die Gemeindesteuern in Abzug gebracht, die Differenz davon wird mit 25% besteuert. Ist der Eigentümer eine juristische Person, so entfällt die Einkommenssteuer. Grundsteuer. Diese richtet sich nach der zuständigen Gemeinde, dem Katasterwert und einem Koeffizienten, den die Gemeinde je nach Steueraufkommen festlegen kann. Vermögenssteuer. Geringe Steuerlast (0,2% des Katasterwertes) für natürliche Personen, ca. € 240,- für ein Immobilienwert in Höhe von €  120.000,-. Für juristische Personen entfällt diese Steuer.
                                            


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